Amts-Blatt der Königlichen Regierung

zu Magdeburg

aus dem Jahre 1845

Lobenswerte Handlung

Der Ackerbürger Christoph Witte in der Sudenburg hat der dasigen Schule die Summe von 5 Thlr. zur Vertheilung von Weihnachtsprämien an die fleißigsten Schulkinder der beiden ersten Klassen ausgesetzt.

Magdeburg, am 5ten Januar 1845

Königliche Regierung, Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen

Bekanntmachung der Preise für Blutegel

Wegen des beträchtlich gestiegenen Einkaufspreises der Blutegel finden wir uns veranlaßt, unsere Verordnung vom 23sten Oktober v. J. dahin abzuändern, daß für den bevorstehenden Monat Februar der Preis eines Blutegels in den Apotheken auf 3 Sgr. für die kleinen, 3 Sgr. 6 Pf. für die mittleren und 3 Sgr. 9 Pf. für die größte Sorte hiermit festgestellt wird.

Magdeburg, den 21ten Januar 1845

Königl. Regierung, Abtheilung des Innern

Bekanntmachung

Wir haben uns veranlaßt gefunden, für die Dauer der Arbeiten an der Eisenbahn zwischen Magdeburg und Potsdam die Polizeiverwaltung auf der Bahnlinie und die Verwaltung der Sicherheits-, Fremden- und Paßpolizei in den an der Bahnlinie grenzenden Ortschaften

dem Landrath und Polizeidirektor von Kampz auf der Strecke von hier bis Neu-Gerwisch ausschließlich, dem Bürgermeister Rethe zu Burg auf der Strecke von Neu-Gerwisch einschließlich bis zur Grenze des I. Jerichowschen Kreises und dem Bürgermeister Hesse zu Genthin auf der Strecke der Eisenbahn im II. Jerichowschen Kreise

zu übertragen, wovon wir das Publikum hierdurch in Kenntniß setzten.

Magdeburg, den 28sten April 1845

Königl. Regierung, Abtheilung des Innern

Bekanntmachung des Königlichen Oberlandesgericht zu Magdeburg

Des Königs Majestät haben die Umwandlung des hiesigen Königlichen Inquisitoriats in ein Kriminalgericht zu befehlen geruht. Das mittels Cabinetsordre vom 25ten Mai d. J. Allerhöchst genehmigte

Kompetenz-Regulativ

für das Königliche Kriminal-Gericht zu Magdeburg

Das Kriminalgericht zu Magdeburg behält als Untersuchungsgericht diejenigen Kompetenzen, welche dem bisherigen Inquisitoriate daselbst zugestanden hat, führt aber außerdem noch alle Kriminal-, summarische und fiskalische Untersuchungen, deren Führung bisher dem Land- und Stadtgericht zu Magdeburg zugestanden und obgelegen hat. Als Spruchgericht sind demselben alle summarische, fiskalische und Kriminal-Untersuchungssachen überwiesen, in welchen bisher das Land- und Stadtgericht zu Magdeburg das Erkenntniß abzufassen gehabt hat. Außerdem gehört das Verbrechen des Raubes, sofern nicht die Frage des vollendeten oder versuchten Mordes oder Todtschlags konkurrirt, zu seiner spruchrichterlichen Kognition. In dem ihn als Spruchgericht überwiesenen Sachen wird seine Kompetenz nicht auf Gerichtseingesessene des Land- und Stadtgerichts zu Magdeburg beschränkt, sondern auch dadurch begründet, daß das Verbrechen innerhalb des Bezirks des gedachten Civilgerichts begangen oder der Verbrecher innerhalb dieses Bezirks ergriffen und zur gefänglichen Haft gebracht worden ist.

wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zugleich wird bekannt gemacht, daß das Kriminalgericht am 1sten Juli dieses in Funktion treten und seinen Sitz in dem bisherigen Inquisitoriatslokale, Thrönsbergstraße Nr.44, haben wird

Magdeburg, den 14ten Juni 1845

Königliches Oberlandesgericht

Vermischte Nachrichten

Zu der erledigten evangelischen ersten Pfarrstelle an der St. Katharinenkirche zu Magdeburg ist der bisherige zweite Prediger Vorberg und an dessen Stelle der Prediger Uhlich in Pömmelte zum zweiten evangelischen Prediger an gedachter Kirche erwählt, berufen und landesherrlich bestätigt worden.

Magdeburg, den 21sten Juni 1845

Bekanntmachung

Die in dem Magdeburger Regierungsbezirke domizilirenden Wittwen unmittelbarer, so wie mittelbarer Staatsbeamten, welche die ihnen aus unserer Anstalt gebührenden Pensionen bisher nur durch Vermittlung unserer Kommissarien oder anderer Agenten bezogen, fordern wir hierdurch auf, sich bei uns, unter Angabe ihrer Wittwennummer und ihres Wohnortes, binnen spätestens drei Monaten zu melden, damit ihnen wo möglich für die Zukunft die kostenfreie Erhebung der Wittwenpensionen bei den Königlichen Kassen ausgewirkt werden können.

Berlin, den 18ten Juni 1845

Generaldirektion der Königlichen Allgemeinen Wittwen-Verpflegungsanstalt

Vermischte Nachrichten

Der hiesige Lithograph Platt hat einen physisch-politischen Erdglobus gefertigt, welcher sich zur Benutzung bei dem Vortrage der Geographie in den Schulen besonders eignet. Der Wohlfeilheit wegen ist derselbe nicht mit einem Gestelle nebst Meridian versehen, sondern so eingerichtet, daß er an der Decke des Zimmers aufgehängt und vermittelst einer Schnur und Rolle nach Bedürfniß der Schüler bewegt werden kann. Der Preis eines Exemplars auf Holz oder Pappe beträgt 12 Thlr. und der eines Exemplars von Gips 10 Thlr.

Wir machen die Schulvorstände und Lehrer auf diesen Globus aufmerksam und empfehlen dessen Ankauf.

Magdeburg, den 3ten Juli 1845

Königliche Regierung, Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen

Bekanntmachung

Seine Majestät, der König, haben das Präsidium des Konsistoriums für die Provinz Sachsen von dem Oberpräsidium zu trennen, und mich zum Präsidenten des Konsistoriums Allergnädigst zu ernennen geruhet.

Indem ich dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe, habe ich noch hinzuzufügen, daß ich bereits in das Allerhöchst mir anvertraute Amt eingetreten bin, um fortan meine Dienste und Kräfte innerhalb des mir angewiesenen Wirkungsbereiches dem Wohle der Provinz zu widmen, welcher ich von jeher nach den theuersten Lebensbeziehungen angehört habe.

Magdeburg, den 14ten Juli 1845

Der Präsident des Konsistoriums für die Provinz Sachsen

Göschel

Vermischte Nachrichten

Um den außerhalb der Neustadt-Magdeburg Wohnenden, welche die dortige Hebamme Voigt zu geburtslichen Diensten auffordern wollen, vergebliche Wege zu ersparen, machen wir hierdurch bekannt, daß es der Voigt nicht gestattet ist, nach 6 Uhr des Abends und während der Nacht dergleichen Aufforderungen Folge zu leisten.

Magdeburg, den 22sten Juli 1845

Königl. Regierung, Abtheilung des Innern

Bekanntmachung

Um ein zu frühes Eindringen der Lehrerinnen in das Schulamt zu verhüten, bestimmen wir hiermit in Folge höherer Ermächtigung, daß alle Schulamts-Aspirantinnen, welche nicht in öffentlichen Seminarien vorgebildet sind, nicht vor dem achtzehnten Lebensjahre zur Prüfung zugelassen werden sollen. Bis dahin kann denselben zwar gestattet werden, unter Aufsicht sich im Unterrichten einzelner Fächer zu üben, nicht aber als Gehülfinnen selbstständig in einer Klasse fungiren.

Magdeburg, den 12ten August 1845

Königliche Regierung, Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen

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