Amts-Blatt der Königlichen Regierung

zu Magdeburg

aus dem Jahre 1850

Patenterteilung

Dem Verfertiger meteorologischer Instrumente Primavesi und dem Mechaniker und Optiker Schäffer zu Magdeburg ist unter dem 18.Januar 1850 ein Patent

auf einen durch Zeichnung und Beschreibung erläuterter Manometer, der in seiner ganzen Zusammensetzung für neu und eigenthümlich erkannt ist,

auf fünf Jahre, von jenem Tag an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Magdeburg, im Januar 1850

Vermischte Nachrichten

Eine nicht genannt sein wollende Familie zu Rothensee hat der dortigen Kirche eine Altarbekleidung und einen Kanzelvorhang von violetten Thybet mit gelben Franzen geschenkt.

Magdeburg, den 26. Januar 1850

Königl. Regierung, Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen

Personalchronik

Zu der erledigten evangelischen Pfarrstelle an der Kirche St. Petri hierselbst ist der bisherige Pfarrer zu Winzingerode, August Heinrich Ludwig Meyer, berufen und von der Kirchenbehörde bestätigt worden. Patron der dadurch vacant gewordenen Pfarrstelle zu Winzingerode ist die Gräfliche, Freiherrliche und Adliche Familie von Winzingerode auf Schloß Bodenstein. 

Magdeburg, den 28. Januar 1850

Königliches Constistorium für die Provinz Sachsen

Bekanntmachung

Es ist bei uns zur Anzeige gebracht, daß die den Pfarrern nach Vorschrift der §. §. 478 - 480 Theil II. Tit. 11 und § 93 folg. Theil II. Tit. 18 Allgemeinen Landrechts obliegende Verpflichtung, von jedem in ihren Pfarrbezirke vorkommenden Todesfalle, bei welchem minderjährige, wahn- oder blödsinnige, oder aus anderen Gründen unter Vormundschaft zu setzende Erben concurriren, dem betreffenden Gerichte rechtzeitig Anzeige zu machen, nicht überall gehörig beobachtet wird.

Indem wir den Herren Pfarrern unseres Verwaltungs-Bezirkes die obigen Vorschriften hiermit dringend in Erinnerung bringen und diejenigen im Regierungsbezirk Magdeburg noch besonders auf die Bekanntmachung der hiesigen Königlichen Regierung vom 29.Juli 1829 verweisen, setzen wir von nun ab eine genaue Befolgung der gegebenen Vorschriften voraus und empfehlen insbesondere den Herren Superintendenten darüber sorgfältig zu wachen.

Magdeburg, den 20. Februar 1850

Königliches Constistorium für die Provinz Sachsen

Bekanntmachung

Vom 1sten des Monats ab wird die Magdeburg-Zerbster-Personen-Post folgenden Gang erhalten:

aus Zerbst nach Magdeburg

Sonntag, Dienstag, Donnerstag und Sonnabend 5 Uhr Morgens, nach Ankunft der mit den Eisenbahnzügen von Berlin und Cöthen in Verbindung stehenden Personen-Post aus Roßlau;

aus Magdeburg nach Zerbst

an denselben Tagen, 4 Uhr Nachmittags, zum Anschluß an die des Abends 11:45 Uhr aus Zerbst abgehende Personen-Post nach Roßlau, welche mit den Eisenbahnzügen nach Berlin und Cöthen in Verbindung steht.

Magdeburg, den 20.März 1850

Königliche Ober-Post-Direction

Ernennung

An Stelle des Polizeiraths Wenzel ist der Criminal-Polizei-Commissarius Uterwedde hierselbst zum Stellvertreter des Polizei-Anwalts Geist für den Bezirk des hiesigen Kreisgerichts vom unterzeichnenden Präsidio, in Uebereinstimmung mit den Königlichen Ober-Staatsanwalt ernannt worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 

Magdeburg, den 24.April 1850

Das Regierungspräsidium

Personal-Chronik

Nachdem die Lehrer Bollmann, Eisenhuth, Schmeil und Henheik in der Neustadt-Magdeburg, in Folge des Abganges ihres Vordermannes, des Lehrers Meyer, durch Aufrücken weiter befördert sind, ist die letzte dadurch vacant gewordene Stelle dem Schulamts-Candidaten Hermann Grabenhorst aus Neuhaldensleben provisorisch übertragen wurden. Desgleichen ist der Schulamts-Candidat Philipp Heinrich Möhring aus Unseburg zum 9ten Lehrer derselben Schule, welche gegenwärtig durch Fundation einer neunten Stelle erweitert ist, ernannt und bestätigt worden.

Magdeburg, den 11.Mai 1850

Königl. Regierung, Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen

Allerhöchste Cabinets-Ordre

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen.

Nachdem die auf den Grund früherer Verträge in Magdeburg zum Betriebe der regelmäßigen Fahrt mit Dampfschiffen auf der Elbe und zum Betriebe einer Maschinenfabrik zusammengetretene Vereinigte Hamburg-Magdeburger-Dampfschifffahrts-Compagnie die Verleihung der Rechte einer Actien-Gesellschaft, wie solche das Gesetz vom 9.November 1843 feststellt, nachgesucht und sich hiergegen nichts zu erinnern gefunden hat, ertheilen Wir hierdurch dem Uns vorgelegten, von der gedachten Compagnie am 30.Januar d.J. gerichtlich vollzogenen Statute ihrer Actien-Gesellschaft die landesherrliche Genehmigung, in dem Wir zugleich der Gesellschaft die Befugniß gewähren, zur Ausgleichung mit ihren Gläubigern, deren Forderungen in Prioritäts-Actien umzuwandeln und zu solchen Behufe einen Betrag 492.600 Thaler in Prioritäts-Actien, auf den Namen bestimmter Inhaber lautend auszugeben, welche nach Maßgabe des Statuts zu verzinsen und zu tilgen sind.

Das Statut ist mit dieser Unserer landesherrlichen Bestätigung durch das Amtsblatt der Bezirks-Regierung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Urkundlich unter Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruckten Königlichen Insiegel.

Gegeben Charlottenburg, den 29.April 1850

Friedrich Wilhelm

Bekanntmachung

Das Personengeld bei der Magdeburg-Helmstedter Personenpost ist von 6 Groschen auf 5 Groschen pro Person und Meile herabgesetzt worden.

Magdeburg, den 6.Juni 1850

Königliche Ober-Post-Direction

Bekanntmachung

Während der in diesem Jahre in der Zeit vom 23. bis 28. September hier in Magdeburg stattfindenden dreizehnten Versammlung der deutschen Land- und Forstwirthe beabsichtigt der unter dem Vorsitze des Lehrer Immisch hierselbst bestehende Gartenbau-Verein auch eine Blumen-, Frucht und Gemüse-Ausstellung zu veranstalten. Wir empfehlen den Königlichen Landräthen und Magisträten die Theilnahme für dieses Unternehmen anzuregen und ersuchen die Herren Guts- und Gartenbesitzer sich bei der Ausstellung durch Einsendung von Blumen, Früchten, Gemüsen und sonstigen Producten des Garten- und Feldbaues zu betheiligen.

Das Nähere über die Ausstellung selbst wird der hiesige Gartenbau-Verein bekannt machen.

Magdeburg, den 12.August 1850

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern

Auszeichnung

Seiner Majestät der König haben mittels Allerhöchster Cabinets-Ordre vom 8.Juni dem Steuermann Wilhelm Carl Möckel von hier für die vollführte Lebensrettung des Knaben Schade aus der Gefahr des Ertrinkens das Verdienst-Ehrenzeichen für Rettung aus Gefahr zu verleihen geruht. 

Magdeburg, den 15.August 1850

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern

Bekanntmachung

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht mich unterm 20sten Juli d.J. zum Ober-Präsidenten der Provinz Sachsen zu ernennen, und ich habe am heutigen Tage dieses Amt übernommen. Indem ich dies hier zur öffentlichen Kenntniß bringe, bitte ich die Eingesessenen der Provinz, mir ihr wohlwollendes Vertrauen zuzuwenden, welches zu verdienen und zu erhalten mein eifriges Bestreben sein muß.

Magdeburg, den 2.September 1850

Der Ober-Präsident der Provinz Sachsen

v. Witzleben

Bekanntmachung

Bei der in unserem Verwaltungsbezirke jetzt herrschenden Cholera hat es an vielen Orten an ärztliche Hülfe gemangelt und vielfältig sind wir ersucht worden, einzelnen Gemeinden für die Dauer der Epidemie Aerzte zu überweisen. Nur in wenigen Fällen sind wir im Stande gewesen, solche Wünsche zu befriedigen, da unsere Aerzte zu diesem Behufe nicht zur Disposition stehen. Wir fordern deshalb alle diejenigen Herren Aertze und Wundärzte, welche geneigt sein sollten, an Orten, wo die Cholera grassiert, sich zeitweise und gegen besondere Entschädigung niederzulassen, hiermit auf, uns von ihrer Bereitwilligkeit Kenntniß zu geben, um die bei uns eingehenden Gesuche um ärztliche Hülfe sofort an sie verweisen zu können.

Magdeburg, den 2.September 1850

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern

Bekanntmachung

An dem Hause des Herrn Delius, Breiteweg und Steinstraßen-Ecke, befindet sich ein Kasten zur Aufnahme der Anmeldungen für die durch die Magdeburg-Wittenbergsche Eisenbahn zu befördernden Güter.

Da derselbe wiederholt irrthümlich als ein Briefkasten der Post angesehen und benutzt worden ist und dieses nicht nur Unbequemlichkeiten für die Eisenbahn-Verwaltung, sonder auch Verzögerung in der Beförderung der betreffenden Briefe zur Folge gehabt hat, so wird das correspondirende Publicum auf jenen Irrthum hierdurch aufmerksam gemacht mit dem bemerken, daß nur die mit der Bezeichnung "Briefkasten" versehenen Kasten für die mit der Post zu versendenden Briefe bestimmt sind. 

Magdeburg, den 13.September 1850

Königliche Ober-Post-Direction

Bekanntmachung des Herrn Provinzial-Steuerdirektors

Auf der neuen Chaussee von Magdeburg in der Richtung auf Neuhaldensleben wird das Chausseegeld an der neuen Barriere bei Ebendorf vom 1sten October ab, für 1 1/2 Meile erhoben werden, was ich hierdurch bekannt mache.

Magdeburg, den 24.September 1850

Der Geheime Ober-Finanz-Rath und Provinzial-Steuer-Director

In Vertretung: der Ober-Regierungs-Rath Friese

Bekanntmachung

Der Abgeordnete im zweiten Magdeburger Wahlbezirk zur 2ten Kammer, Oberbürgermeister a.D., der Geheime Regierungsrath Francke, hat sein Mandat niedergelegt und ist dadurch eine Neuwahl für den gedachten, aus den Kreisen Wolmirstedt, so wie der ersten und zweiten Jerichowschen Kreise bestehenden Wahlbezirk nothwendig geworden. 

Zum Wahl-Commissarius ist von uns der Königl. Landrath von Alvensleben ernannt und zum Wahlort die Stadt Genthin bestimmt worden.

Magdeburg, den 2.October 1850

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern

Bekanntmachung

Nachdem das für das unterzeichnete Appellationsgericht bestimmte neue Gebäude, am hiesigen Domplatze Nr. 6, jetzt auch in seiner inneren Einrichtung zum größten Theil vollendet ist, so werden von jetzt ab die Sitzungen des Appellationsgerichts und die Bureau-Geschäfte desselben in diesem Gebäude und zwar in dem zweiten und dritten Stockwerke desselben stattfinden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Magdeburg, den 1.November 1850

Königlich Preußisches Appellationsgericht

Bekanntmachung

Nach einem uns von der hiesigen Eichungs-Kommission erstatteten Berichte beschäftigen sich an hiesigen Orte mehrfach Privatpersonen mit der Vermessung von Fässern für Wein, Spiritus, Bier, Essig oder andere Flüssigkeiten. Um Irrthümer zu vermeiden, machen wir darauf aufmerksam, daß dergleichen von Privatpersonen vorgenommene Vermessungen keine öffentliche Glaubwürdigkeit haben, vielmehr nur mit den durch die Königliche Eichungs-Commissionen und Eichungsämter bewirkten Vermessungen und Eichungen verbunden ist.

Magdeburg, den 5.November 1850

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern

Bekanntmachung der Königlichen Ober-Post-Direction

Damit das correspondirende Publicum in den Stand gesetzt werde, die nach dem Preußischen Postbezirke sowohl als auch nach den Postvereinstaaten bestimmten Briefe durch Anwendung der mit den 15. d. Mts. zur Ausgabe kommenden Freimarken selbst richtig zu frankiren, sollen die betreffenden Portotarife nicht allein zur steten Einsicht für das Publicum neben dem Briefannahmefenster einer jeden Postanstalt öffentlich ausgehängt, sondern auch bei allen Postämtern und bei allen Postexpeditionen erster Classe gedruckt zu dem Preise von 1 Sgr. pro Exemplar zum Verkaufe gestellt werden. 

Der hiernach für Magdeburg (einschließlich für Sudenburg und Neustadt-Magdeburg) amtlich entworfene Portotarif, gedruckt von Emil Baensch hierselbst, kann binnen kurzem von dem hiesigen Postamte bezogen werden. 

Das correspondirende Publicum wird hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß der vorgedachte amtliche Portotarif mit dem nichtamtlichen und unvollständigen von Emil Baensch hierselbst angekündigten "Neuen Portotarif für Magdeburg und Umgebung, Druck von Schmidt in Halle" nicht zu verwechseln ist.

Magdeburg, den 6.November 1850

Königliche Ober-Post-Direction

Bekanntmachung

Auf Ansuchen des Herren Fabrikbesitzer Bode und Lange ist der von denselben auf dem hiesigen Stadtfelde zwischen einem von der Helmstedter Chaussee nach Diesdorf führenden Feldwege und dem Schrotebache neu errichtete Zuckerfabrik der Name "Ehrenfried" beigelegt worden, welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen.

Magdeburg, den 6.November 1850

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern

SchnellzugriffNeue Seiten werden mit gelben Hintergrund dargestellt